Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Aqua Sport Remetin e.K., Stand November 2020.
Registernummer 10569
Registergericht Amtsgericht Wiesbaden
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Ihnen als Verbraucher (im Folgenden „Kunden“) und uns als Verkäufer. Gegenstand ist der Verkauf von Booten, Anhängern und Zubehör (im folgenden „Waren“) sowie für die Durchführung von Serviceleistungen.
§ 2 Datenschutz
Die erhobenen persönlichen Daten des Kunden werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Beratung und Bearbeitung der Anfragen des Kunden verarbeitet. Eine Verarbeitung und Nutzung der Daten für Zwecke der Werbung und der Marktforschung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
§ 3 Vertragsschluss
- Beide Seiten sind an verbindliche Angebote für die Dauer von sieben Tagen gebunden, es sei denn in dem verbindlichen Angebot ist eine andere Dauer festgelegt.
- Das Bestellformular gilt bei der Beauftragung von Serviceleistungen als vertraglich bindend
- Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich der Ansprüche aus Sachmängelhaftung nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers auf Dritte übertragen (Abtretung iSv. §§ 398 ff. BGB).
- An den dem Kunden übergebenen Zeichnungen und Unterlagen erlangt der Kunde kein Urheberrecht.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Der Preis für die Ware oder die Durchführung von Serviceleistungen ist nach Vertragsabschluss und vor Übergabe/Abnahme ohne Abzug fällig.
- Der Kunde hat eine Anzahlung in Höhe von 20% des Preises bei Vertragsabschluss und eine weitere Anzahlung in Höhe von 30% des Preises innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss zu leisten. Der restliche vereinbarte Preis ist zum Zeitpunkt der Übergabe/Abnahme der Ware/Serviceleistung zu entrichten.
- Zahlungen gelten erst mit dem Eingang der Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers oder mit sofortiger Barzahlung erbracht. Die Preise verstehen sich inkl. der in Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, welche ausweisbar ist.
§ 5 Erfüllungsort, Übergabe und Abnahme
- Vertraglicher Erfüllungs- und Abnahmeort für beide Vertragspartner ist die Geschäftsanschrift des Verkäufers.
- Die Ware/Serviceleistung wird, je nach Vereinbarung montiert, an der Geschäftsanschrift des Verkäufers an den Kunden übergeben bzw. von dem Kunden abgenommen. Der Termin für die Übergabe/Abnahme findet nach vorheriger Absprache statt und gilt als unverbindlich, soweit dieser nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde.
- Der Verkäufer kommt bei der Vereinbarung eines unverbindlichen Übergabe- bzw. Abnahmetermins mit seiner Lieferverpflichtung erst dann in Verzug, wenn er vom Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist zuvor erfolglos schriftlich gemahnt worden ist.
- Bei Übergabe/Abnahme hat der Kunde die Ware/Serviceleistung unverzüglich am genannten Erfüllungs-/Abnahmeort zu prüfen und zu übernehmen.
- Im Falle der Nichtabnahme aufgrund eines Mangels richten sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Gewährleistung
- Ist die Ware/Serviceleistung mangelhaft, so hat der Kunde zunächst die Nacherfüllung nach den §§ 439, 440 BGB zu verlangen. Ist die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar, stehen ihm die übrigen, in § 437 BGB genannten Gewährleistungsrechte zu.
- Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer verjähren bei neuen Sachen in zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen in einem Jahr, gerechnet jeweils ab Übergabe/Abnahme.
- Konstruktions- und Formänderungen der verkauften Ware/Serviceleistung, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Kunden zumutbar sind.
§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
- Der Kunde kann gegenüber dem Verkäufer nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn der Gegenanspruch auf dem selben Kaufvertrag beruht.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm bereitgestellten Waren (auch verbaute/montierte Waren) bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises vor.
- Sofern der Verkäufer die Vorbehaltsware bei einem Teilzahlungsgeschäft mit dem Kunden zurücknimmt, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn der Verkäufer die Vorbehaltsware pfändet. Von dem Verkäufer zurückgenommene Vorbehaltsware darf von ihm verwertet werden. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Kunde dem Verkäufer schuldet, nachdem der Verkäufer einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen hat.
- Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln und ggf. auf eigene Kosten ausreichend versichern. Es sind alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich vom Verkäufer oder einer von dem Verkäufer benannten Werkstatt ausführen zu lassen.
- Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die dem Verkäufer in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.
- Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, eine Verpfändung, eine Sicherungsübereignung oder Vermietung des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung seines regelmäßigen Standortes zulässig.
§ 9 Haftung
- Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch ihn, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haftet er uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.
- Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, so ist die Haftung des Verkäufers auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.
- Weitergehende Haftungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der seitens des Kunden gegen den Verkäufer erhobenen Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers nach vorstehendem Absatz 1.
§ 10 Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers (Wiesbaden).
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.